Montag, 13. März 2017

E-Learning Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Angebot der TU Berlin

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Mit diesem E-Learningkurs bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend über das AGG zu informieren. Eine Lernerfolskontrolle erfolgt ausdrücklich nicht. Im Anschluss an das Training können die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung ausdrucken.
Inhalte und Ziele:
Die Beschäftigten wissen, wie sie Benachteiligungen am Arbeitsplatz
  • vermeiden und sich davor schützen können,
  • kennen die Benachteiligungen und wissen, was verboten ist,
  • kennen die zulässigen Ausnahmen und wissen, was erlaubt ist,
  • lernen, was sie selbst für ein benachteilungungsfreies Arbeitsumfeld beitragen können.
Zielgruppe: Beschäftigte der TU Berlin
Vorkenntnisse: keine

Termine
ab Februar 2017



Montag, 6. März 2017

ALG II UNRECHT

Dass auch in anderen Lebensbereichen durch Behörden das Recht gebrochen wird musste  Herr Nazmi K. aus dem Landkreis Osnabrück feststellen.
Nach der Geburt seines sechsten Kindes wurde dem aus dem Kosovo stammenden und seit 25 Jahren in Deutschland lebenden Herrn K. die persönliche monatliche Unterstützungszahlung mit der Begründung gestrichen, er habe ja jetzt genügend Kindergeld, die Familie könne ja davon leben.

Herr K. vertraute dem Amt, schliesslich lebt man ja in Deutschland, und lebte fortan vom Kindergeld.

Erst eine Freundin der Familie klärte ihn auf und gab ihm die Anschrift eines Münsteraner Anwaltes, der auf Sozialrecht spezialisiert ist.

Nach einigen Schriftsätzen und der Androhung das Sozialgericht einzuschalten zahlte die betroffene Gemeinde die fehlenden Gelder für 2 Jahre nach.