UNRECHT


Hohe Nachzahkungen für ausländische 24 Stunden Pflegekräfte
In Deutschland leben und arbeiten Tausende Pflege- und Haushaltskräfte direkt im Haushalt eines pflegebedürftigen Menschen. Die 24-Stunden-Kräfte werden aber nicht für 24 Stunden/sieben Tage die Woche bezahlt. Mit dem deutschen Arbeitsrecht wäre das gar nicht möglich. Die meisten haben Verträge für 30 bis 40 Stunden in der Woche. Eine bulgarische Pflegerin hat dagegen geklagt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied nun, dass sie für 21 Stunden am Tag bezahlt werden muss.  

https://www.mdr.de/nachrichten/wirtschaft/inland/vierundzwanzig-stunden-pflege-urteil-hohe-nachzahlung-100.html









Ihr gutes Recht

Unser Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, die Schwierigkeiten in den folgenden
Bereichen haben:

Arbeitsrecht
Erbrecht
Insolvenzrecht
Mietrecht
Mobbing
Stalking
Verbraucherrecht
Wettbewerbsrecht

In allen Bereichen bieten wir Ihnen Information - Beratung - Hilfe (IBH)

Durch die Kooperation mit unseren regionalen Vertragsanwälten ist schnelle Hilfe möglich.

Ihre Anja Kruse

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