Gesetze

Grundgesetz      Artikel 33: 

1. Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.


2. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.



www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html



Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG 

§ 1
Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Nach § 15 dieses Gesetzes können Bewerber, die in laufenden Bewerbungsverfahren diskriminiert wurden, dafür eine Entschädigung, in der Regel bis maximal zu 3 Monatsgehältern  verlangen.

https://dejure.org/gesetze/AGG/15.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen