Dass auch in anderen Lebensbereichen durch Behörden das Recht gebrochen wird musste Herr Nazmi K. aus dem Landkreis Osnabrück feststellen.
Nach der Geburt seines sechsten Kindes wurde dem aus dem Kosovo stammenden und seit 25 Jahren in Deutschland lebenden Herrn K. die persönliche monatliche Unterstützungszahlung mit der Begründung gestrichen, er habe ja jetzt genügend Kindergeld, die Familie könne ja davon leben.
Herr K. vertraute dem Amt, schliesslich lebt man ja in Deutschland, und lebte fortan vom Kindergeld.
Erst eine Freundin der Familie klärte ihn auf und gab ihm die Anschrift eines Münsteraner Anwaltes, der auf Sozialrecht spezialisiert ist.
Nach einigen Schriftsätzen und der Androhung das Sozialgericht einzuschalten zahlte die betroffene Gemeinde die fehlenden Gelder für 2 Jahre nach.
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Montag, 6. März 2017
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