Arbeit für Flüchtlinge

Beschäftigung von Flüchtlingen

Gewinnen Sie kulturelle Vielfalt und nutzen Sie die Möglichkeiten der Weiterbildung

Viele der Geflüchteten, die zu uns kommen, bringen bereits Berufserfahrung aus dem Ausland oder ihrem Herkunftsland mit. In diesem Fall kann eine Beschäftigung für Ihren Betrieb interessant sein. Zudem gibt es viele Möglichkeiten, Geflüchtete im Unternehmen zu qualifizieren und dabei staatliche Unterstützungsangebote zu nutzen.
Aufenthaltsstatus entscheidet über Beschäftigungsmöglichkeiten


AufenthaltsstatusBeschäftigungsmöglichkeiten
Aufenthaltserlaubnis
(anerkannte Flüchtlinge )
Es sind keine Besonderheiten zu beachten.
Aufenthaltsgestattung
(Asylbewerber)
Eine Beschäftigung ist nur mit Zustimmung der lokalen Ausländerbehördemöglich. Diese Erlaubnis kann nach drei Monaten beantragt werden. Zudem ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nötig. Diese Auflage entfällt nach vier Jahren. Für Hochschulabsolventen, deren Gehalt den Voraussetzungen der Blauen Karte EU entspricht (gehaltsgrenze wird jährlich angepasst), entfällt die Zustimmungspflicht der BA vollständig.
Duldung (Geduldete)Es gelten weitestgehend die gleichen Bestimmungen wie für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung.

BA nimmt Vorrangprüfung und Prüfung der Beschäftigungsbedingungen vor

Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zu einer Beschäftigung umfasst die folgenden beiden Bereiche:
  • Bei der Vorrangprüfung wird untersucht, ob ein anderer Arbeitnehmer für den konkreten Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Gibt es solche Personen, genießen diese Vorrang und ihnen wird der Arbeitsplatz zuerst angeboten. In den meisten Regionen wird diese Prüfung seit Kurzem ausgesetzt. Dies gilt für 133 von 156 Arbeitsagenturbezirken. Ansonsten entfällt die Vorrangprüfung spätestens nach 15-monatigem Aufenthalt in Deutschland und für bestimmte Personengruppen (z. B. Deutsche, EU-Bürger, Anerkannte Flüchtlinge) bereits früher.
  • Die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen stellt sicher, dass gleichwertige Arbeitsbedingungen wie für Personen mit uneingeschränkter Arbeitserlaubnis gegeben sind, beispielsweise bei der Arbeitszeit oder dem Gehalt.

Möglichkeiten der Qualifizierung nutzen

Sehen Sie Bedarf zur Nachqualifizierung, kommen zunächst die regulären Angebote zur beruflichen Weiterbildung in Betracht. Teilqualifikationen ermöglichen außerdem, berufliche Kompetenzen gezielt schrittweise zu fördern und zertifizieren zu lassen. Durch das Ablegen der Externenprüfung kann ein anerkannter Berufsabschluss erworben werden.
Um den finanziellen Aufwand einer Weiterbildung nicht alleine tragen zu müssen, gibt es die Möglichkeit, über die Förderung „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) eine Kostenerstattung zu erhalten. Auch andere Maßnahmen wie der „Eingliederungszuschuss“ oder die „Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und betrieblichen Eingliederung“ kommen in Frage.

Zudem gibt es zahlreiche regionale und bundesweite Initiativen, die den Einstieg in die Beschäftigung für Geflüchtete unterstützen. Mit Kommit, dem Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung, hat die BA gemeinsam mit Partnern ein Modell zur nachhaltigen Integration mit der Möglichkeit der Teilqualifikation geschaffen.
Quelle / Volltext KOFA.de


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