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Presseschau - Für Sie gelesen:

Vornamen-Diskriminierung"Keiner will einen Ali im Team haben"

Zwei Bewerber mit gleichen Qualifikationen, aber unterschiedlichen Vornamen - wer wird eingeladen: Hakan oder Tim? Eine großangelegte Studie gibt eine erschreckende Antwort. Deutschland hat ein ernstes Diskriminierungsproblem.

Quelle / Volltext Spiegel.de

Links:

http://elo-forum.info/index.php/Thread/4742-Wann-liegt-sogenanntes-AGG-Hopping-vor/


Ich habe jahrelang Bewerbungen fast täglich erhalten und gelesen, wie meine Ex-KollegInnen auch. Jeder der mit Stellenbesetzungsverfahren zu tun hat, weiß, wie müßig alleine das Aussortieren sein kann. Es gibt die "Sichtprüfung" im wahrsten Sinne. Person A gefällt mir, ok. Person B gefällt mir nicht, Ablage P. 

Davor wird oder sollte zumindest nach Schwerbehinderungen gesucht werden. Ist das irgendwo zu lesen, egal ob im Bewerbungstext, im Lebenslauf, als Anlage, unter Anlagen aufgeführt, man lädt den Bewerber ein - sicherheitshalber. 

Egal, ob der einem gefällt oder nicht.
Egal, ob der das Anforderungsprofil erfüllt oder nicht. 

Man weiß ja nie, was ein Rechtsverdreher aus einer Nichteinladung eines schwerbeinderten Bewerbers machen kann. Und wer will schon ständig seine Versicherung oder um Begleichung von Entschädigungszahlungen anrufen oder vorm Arbeitsgericht landen, was dann später in der regionalen Presse steht? 

Diese schwerbehinderten Bewerber werden dann meist alle an einem Tag hintereinander oder parallel abgefertigt, wo schon längst das Stellenbesetzungsverfahren abgeschlossen ist und spätestens da feststand, welcher Cousin vom Kollegen X den Job bekommt. 

Jeder kennt dann solche Gespräche mit diesen (armen) Schwerbehinderten, die nicht wissen, wie interessiert die gegenübersitzenden Personen sind. 
Jeder von den gegenübersitzenden Personen ist langweilig, man ist nicht ganz bei der Sache, man amüsiert sich zwischen den Gesprächen und man muss sich bemühen, im Gespräch ernst zu bleiben.

Jeder von diesen Personen freut sich meist aber über diesen Tag, weil es fast wie Urlaub ist.

Kleine Anmerkung zwischendurch: gemeint sind KEINE Stellenbesetzungsverfahren, Vorstellungsgespräche ... wo gezielt "nur" Schwerbehinderte gesucht werden, weil es um teil- oder komplett finanzierte/bezuschusste Stellen geht, und z. B. der AGS/die Reha-Teams der Arbeitsagenturen gezielt nach schwerbehinderten Arbeitslosen angeschrieben werden.

Nun gibt es aber auch Arbeitgeber, KollegInnen, denen das SGB IX und das AGG vollkommen egal sind. Die o. g. Reihenfolge wird ein wenig abgeändert und ob da jetzt was von Schwerbehinderung steht oder nicht, ist doch alles Hupe. 

Schwerbehinderte kosten i. d. R. mehr Geld, sind öfter krank, haben mehr Urlaub, benötigen oftmals teure Hilfsmittel, leben ihren Schwerbehindertenstatus nach der Probezeit gerne mal aus.

Ja, welcher Chef, Kollege ... kennt das nicht? Es werden also auch schwerbehinderten Bewerbern, die das Anforderungsprofil 1000 %ig erfüllt haben und die ihre Schwerbehinderteneigenschaft gesetzeskonform in den Bewerbungsungerlagen angegeben haben, nicht eingeladen.

Einfach in der Hoffnung, dass die keine Entschädigunszahlungen geltend machen. 
Wenn die dann rummeckern werden die nachträglich eingeladen.
Und jeder weiß, an dieser Stelle dann wohl auch schon der Meckerer, dass diese nachträgliche Einladung den Fehler, nämlich das Nichteinladen, nicht heilt.
Dann, je nach EG und evtl. Verfahren, könnte es sehr teuer werden.
Aber günstiger, als einen schwerbehinderten einzustellen, der nach der Probezeit ständig krank ist!

Um die ersten zwei oder auch drei kurzen Eingangssätze zu untermauern, könnte ich jetzt verschiedene Aktenzeichen von Gerichtsverfahren nennen, aber das würde zu weit führen.

Aus der FAZ:

Warum Arbeitgeber sich von der Behinderten-Quote freikaufen

Arbeitgeber müssen Menschen mit Behinderung beschäftigen. Viele kaufen sich jedoch von dieser Pflicht frei. Kurios: Nur so kann das System funktionieren.
Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: Unternehmen in Deutschland mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie eine Strafe zahlen.
Schaut man in die offizielle Statistik, zeigt sich zunächst ein ganz ordentliches Bild: Für ganz Deutschland beträgt die Quote 4,6 Prozent, die Vorgabe ist damit fast erfüllt. Doch der Mittelwert täuscht über erhebliche Unterschiede hinweg. Denn während große Unternehmen häufig einen deutlich größeren Anteil als 5 Prozent vorweisen können, besetzen kleine und mittelständische Unternehmen gerade mal die Hälfte ihrer Pflichtarbeitsplätze. Als Faustregel gilt: Je kleiner die Unternehmen, desto schlechter die Quote. Rund 37.000 der deutschen Arbeitgeber haben sogar keinen einzigen Mitarbeiter mit Behinderung. Das entspricht einem Anteil von 26 Prozent.



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