Testbewerber

Wenn z.B. auf eine offene Stelle 340 Bewerber (Aktuelle Zahl aus einer Ausschreibung in Bochum) kommen, dann davon vielleicht nur 17 zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden,  und am Ende nur einer die Stelle erhält so erhalten letztlich 322 Bewerber eine Absage.

Nicht alle Absagen halten einer juristischen Überprüfung stand.


Es haben sich dabei bei diesem Arbeitsgebiet folgende Fallkonstellationen ergeben:

1. Der AG beantwortet die eingereichte Bewerbung gar nicht.

2. Der AG beendet seine Ausschreibung und teilt den vorhandenen Bewerbern mit, dass die Stelle aus internen Gründen nicht mehr angeboten wird.

3. Der AG bestätigt den Eingang der Bewerbung und bittet um Geduld, da der Auswahlprozess seine Zeit braucht.

4. Der AG meldet sich danach nicht mehr beim Bewerber.

5. Der AG sagt dem Bewerber schriftlich ab, da er sich für einen noch besser qualifizierten Bewerber entschieden hat.

6. Der AG lädt den Bewerber zu einem Vorstellungstermin ein.

7. Der AG sagt dem Bewerber danach schriftlich ab, da er sich für einen noch besser qualifizierten Bewerber entschieden hat.

8. Der AG verweigert die weitere Auskunft auf die Frage nach den wahren Ausschlussgründen


9. Eine spätere Recherche ergibt, dass der eingestellte Bewerber entgegen den Behauptungen des Arbeitgebers nicht besser qualifiziert ist.



Bei derartigen Gesetzesverstössen seitens der Arbeitgeber zum Nachteil der Bewerber sieht das AGG max. 3 Monatsgehälter als Entschädigungzahlung vor.

Wir prüfen durch Testbewerbungen die Methoden der Arbeitgeber.

Wir suchen daher ständig Testbewerber aus vielen Branchen.

Wenn Sie eine interessante Herausforderung suchen sollten Sie sich bei uns als Testbewerber bewerben.

Diese Bewerbungstests gliedern sich in 2 Schritte:

1 Schritt : Nach Kenntnisnahme einer Stellenausschreibung erste Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber, telefonisch oder schriftlich, Zusendung der Bewerbungsunterlagen.

2 Schritt: Das Bewerbungsgespräch vor Ort

Wir benötigen dann dazu Ihr persönliches Feedback, wie Sie die gesamte Bewerbungssituation empfunden haben.

Wir prüfen die Korrektheit der Nichteinladungen zum Vorstellungsgespräch und letztlich die Absagen.

Zu Unrecht abgelehnte Bewerber können im günstigsten Fall auf eine Schadenersatzzahlung in Höhe eines Jahresgehaltes klagen.

Jeder Test wird mit 50 EURO zuz.Ihrer Auslagen vergütet. Und dies unabhängig vom Verfahrensausgang.

Haben wir Ihr Interesse geweckt ?

Sie sollten einen Internetzugang besitzen und in der Lage sein einen Testauftrag notfalls innerhalb von 24 Stunden auszuführen.

In der Regel beträgt die Erledigungsfrist 3 Wochen nach Auftragserteilung.

Wir suchen Mitarbeiter für eine langfristige Zusammenarbeit, die regelmässig Testbewerbungen ausführen.

Interesse ?

Dann kontakten Sie uns umgehend.
AGG-UNRECHT 
z.Hd. Frau Anja Kruse

Per Mail an agg.unrecht@gmail.com
Oder melden Sie sich per Telefon unter  02383 9182775    und hinterlassen eine Rückrufnummer, wir rufen Sie dann zurück.

Einige Infos:

http://www.juraforum.de/arbeitsrecht/testbewerbung-hinsichtlich-antidiskriminierungsgesetz-zulaessig-477852

http://www.arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de/andere-gerichte/detailansicht/artikel/altersdiskriminierung-durch-testing-verfahren-nicht-erwiesen.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen