Vergleich

Oftmals ist das Tischtuch zwischen dem Bewerber und dem Arbeitgeber bereits zerschnitten, ehe der Bewerber die ausgeschriebene Stelle überhaupt angetreten hat.

Dann ist die Situation in der Regel die, dass der Arbeitnehmer sich diskriminiert fühlt, der Arbeitgeber aber alle Anschuldigungen zurückweist.

Wird das Gericht angerufen so ist es Aufgabe des Arbeitsgerichtes zu vermitteln, eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Je nach Sachlage kann es ein, dass das Gericht dann in der Güteverhandlung einen Geldbetrag nennt, der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt werden soll, damit der Rechtsstreit beigelegt wird.

Das Verfahren geht relativ schnell.

Nach Einreichung einer Klage terminieren die Gerichte oft schon innerhalb der nächsten 3 - 6 Wochen den Gütetermin.
Kommt es dann da zur Einigung ist das Verfahren schnell abgeschlossen.

Der Arbeitgeber (oder seine Versicherung) zahlt den Betrag an den Arbeitnehmer,


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