Es bleibt dabei: Piloten über 65 Jahren dürfen keine Passagierflüge durchführen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Altersgrenze, nachdem ein Pilot wegen Diskriminierung geklagt hatte.
Sicherheit geht vor - auch nach Ansicht der Richter in Luxemburg. "Es ist nicht zu bestreiten, dass die für den Beruf des Verkehrspiloten erforderlichen körperlichen Fähigkeiten mit zunehmendem Alter abnehmen", heißt es in der Urteils-Begründung. Der Europäische Gerichtshof bestätigt damit eine eherne EU-Regel: Dass nämlich gewerbliche Piloten, sobald sie 65 Jahre alt werden, weder Passagiere noch Fracht oder Post befördern dürfen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen