Der aktuelle Fall kommt aus dem schönen Dortmund in NRW.
Die Fa. ICS suchte per Inserat einen Fahrer zwischen 22 und 45 Jahren zum Begleiten von Schwertransporten, überwiegend Nachts.
Es erfolgten 2 Bewerbungen.
Eine Bewerbung per Mail wurde gar nicht beantwortet.
Eine zweite Bewerbung (Versand der Bewerbermappe) eines 58 jährigen Bewerbers wurde auch nicht beantwortet.
Auf energische Nachfragen kam die Information per Mail, dass die Stelle besetzt sei.
Die Mappe wurde nicht zurück geschickt.
Eine Forderung gemäss AGG wurde aufgestellt.
2500 EU im Monat
7500 EU für drei Monate
Da für Nachtarbeit immer hohe Tarifzuschläge anfallen behält sich der Kläger vor die Forderung auch noch zu erhöhen.
Auf das erste Forderungsschreiben hat der Arbeitgeber nicht reagiert.
Man wird sich wohl vor dem Arbeitsgericht Dortmund treffen.
Wir werden weiter berichten.
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Mittwoch, 27. September 2017
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