Dienstag, 21. August 2018

AGG 2018

Eine Autohof-Betriebsgesellschaft aus Niedersachsen sucht aktuell im Internet in verschiedenen Stellenbörsen wie auch auf der eigenen Internetseite viel Personal, unter anderem auch Köche für 3 Autobahnrasthöfe.

Ein von uns betreuter Bewerber, Koch mit Ausbilderscheinen, 58 Jahre jung, gebürtiger Tunesier, lange Jahre selbständig tätig, mit einer Behinderung von 40 %, bewarb sich an einem Freitag per Mail mit allen bewerbungstypischen Unterlagen in der Firmenzentrale bei der zuständigen Personalreferentin,  bereits am folgenden Montag vormittag erhielt er von ihr die Absage mit der Begründung, dass keine Stellen angeboten werden könnten.

Ein Test per Telefon ergab, dass alle drei Betriebsleiter der Autohöfe immer noch Köche suchten, 
eine schriftliche Testbewerbung eines deutschen Kochs wurde sofort positiv beschieden, dieser Bewerber wurde dazu aufgefordert sich kurzfristig vorzustellen.

Diskriminierung wegen des Alters und der Herkunft !
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Ein Arbeitgeber aus Dortmund suchte per Zeitungsinserat einen Koch 20 - 45 Jahre alt.

Auf telefonische Bewerbungen antwortete er, dass er grundsätzlich nur bis zu dieser Altersgrenze einstellen würde, mit älteren Arbeitnehmern hätte er nur schlechte Erfahrungen gemacht !


Diskriminierung wegen des Alters !

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Ein Hotel aus Österreich suchte einen Koch.

Die Bewerbung des von uns vertretenen Kochs wurde mit der Begründung abgelehnt, dass man nur EU Bürger beschäftigen würde.

Diskriminierung wegen der Herkunft !

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