Sonntag, 19. August 2018

Seminar: „Minderleister“ - Was bedeutet das?

 Ursachen, Indikatoren und Handlungsmöglichkeiten für BR, PR, MAV und SBV vom: 05.11.-09.11.2018

im Bernrieder Hof 94505 Bernried bei Deggendorf Bogener Str. 9

Inhalt: „Minderleister“ oder „Low Performer“ werden sie genannt! Der Begriff selbst hat schon eine fragwürdige und etwas abwertende Komponente. Für Arbeitnehmer ist hiermit die unangenehme Tatsache verbunden, dass Leistung immer mehr bemessen und beurteilt wird. Dies führt im Zweifel dazu, dass eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt wird, da die gewünschte Leistung durch den zunehmenden Druck immer weniger erbracht werden kann. Leistungsminderungen können unterschiedlichste Ursachen haben, denen im Seminar nachgegangen werden soll. Die mit der Problemstellung verbundenen arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sollen geklärt werden. Hierdurch sollen die Teilnehmer einschätzen können, welche Handlungsmöglichkeiten es für BR, PR, MAV und SBV und betroffene Arbeitnehmer gibt.

 Ursachen für Leistungsminderung (z.B. Überforderung, Krankheit, fehlende Leistungsbereitschaft, u.a.)
 Indikatoren für Leistungsmängel
 Leistungsbemessung  Einstellungs- Mitarbeitergespräche
 Einstellungstests
 Betriebliche Fortbildung
 Arbeitsrechtliche Sanktionen: Abmahnung, Kündigung, Versetzung, Herabgruppierung
 Aufhebungsverträge
 Mitwirkungsrechte betrieblicher Interessenvertretungen
 Arbeitsgerichtliche Streitereien
 Ggf. Besuch bei einem Arbeitsgericht

Organisation:

Beginn: Montag: 16:30 Uhr Ende: Freitag: 12:00 Uhr
Seminarkosten: 995 € (plus MwSt)
Unterkunft und Verpflegung (Mo-Fr): 448 € (incl. MwSt)

Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Hotel abzurechnen.
Wir bitten um baldige Anmeldung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die Kosten für die Teilnahme am Seminar hat der Arbeitgeber gemäß der entsprechenden Freistellungsregelung zu tragen.
Die An- und Abreise ist individuell zu gestalten. Sie richtet sich nach der betrieblichen Reisekostenregelung und ist ebenfalls vom Arbeitgeber zu bezahlen. Wir weisen darauf hin, dass die Freistellung nach den einschlägigen Gesetzen (durch Beschluss) geregelt und die Kostenübernahme für das Seminar und das Hotel durch den Arbeitgeber vor der Anmeldung gewährleistet sein muss. Bitte ggf. die Kostenübernahmeerklärungen verwenden.

Rechtliche Grundlagen:

BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 SGB IX
 § 179 (4+8) BPersVG § 46.6 oder Länder- bzw. Kirchengesetze

Kontakt:

https://www.komsem.de/wp-content/uploads/2018/06/Aus_Minder_2018_11.pdf

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