Ursachen, Indikatoren und Handlungsmöglichkeiten
für BR, PR, MAV und SBV
vom: 05.11.-09.11.2018
im Bernrieder Hof
94505 Bernried bei Deggendorf
Bogener Str. 9
Inhalt:
„Minderleister“ oder „Low Performer“ werden sie
genannt!
Der Begriff selbst hat schon eine fragwürdige und
etwas abwertende Komponente. Für Arbeitnehmer
ist hiermit die unangenehme Tatsache verbunden,
dass Leistung immer mehr bemessen und beurteilt
wird. Dies führt im Zweifel dazu, dass eine Abwärtsspirale
in Gang gesetzt wird, da die gewünschte
Leistung durch den zunehmenden
Druck immer weniger erbracht werden kann.
Leistungsminderungen können unterschiedlichste
Ursachen haben, denen im Seminar
nachgegangen werden soll.
Die mit der Problemstellung verbundenen arbeitsrechtlichen
und betriebsverfassungsrechtlichen
Fragen sollen geklärt werden.
Hierdurch sollen die Teilnehmer einschätzen
können, welche Handlungsmöglichkeiten es für
BR, PR, MAV und SBV und betroffene Arbeitnehmer
gibt.
Ursachen für Leistungsminderung (z.B.
Überforderung, Krankheit, fehlende
Leistungsbereitschaft, u.a.)
Indikatoren für Leistungsmängel
Leistungsbemessung
Einstellungs- Mitarbeitergespräche
Einstellungstests
Betriebliche Fortbildung
Arbeitsrechtliche Sanktionen:
Abmahnung, Kündigung, Versetzung, Herabgruppierung
Aufhebungsverträge
Mitwirkungsrechte betrieblicher Interessenvertretungen
Arbeitsgerichtliche Streitereien
Ggf. Besuch bei einem Arbeitsgericht
Organisation:
Beginn: Montag: 16:30 Uhr
Ende: Freitag: 12:00 Uhr
Seminarkosten: 995 € (plus MwSt)
Unterkunft und
Verpflegung (Mo-Fr): 448 € (incl. MwSt)
Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit
dem Hotel abzurechnen.
Wir bitten um baldige Anmeldung.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Berücksichtigung
der Anmeldungen erfolgt in der
Reihenfolge des Eingangs.
Die Kosten für die Teilnahme am Seminar hat
der Arbeitgeber gemäß der entsprechenden
Freistellungsregelung zu tragen.
Die An- und Abreise ist individuell zu gestalten.
Sie richtet sich nach der betrieblichen Reisekostenregelung
und ist ebenfalls vom Arbeitgeber
zu bezahlen.
Wir weisen darauf hin, dass die Freistellung
nach den einschlägigen Gesetzen (durch Beschluss)
geregelt und die Kostenübernahme
für das Seminar und das Hotel durch den
Arbeitgeber vor der Anmeldung gewährleistet
sein muss.
Bitte ggf. die Kostenübernahmeerklärungen
verwenden.
Rechtliche Grundlagen:
BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40
SGB IX
§ 179 (4+8)
BPersVG § 46.6
oder Länder- bzw. Kirchengesetze
Kontakt:
https://www.komsem.de/wp-content/uploads/2018/06/Aus_Minder_2018_11.pdf
Verein zur Umsetzung von Gleichbehandlung im Berufsleben - Information - Beratung - Hilfe - Unterstützung bei Diskriminierung am Arbeitsplatz und im Bewerbungsverfahren.
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Sonntag, 19. August 2018
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