Sonntag, 5. Mai 2019

Der aktuelle Fall:


 
1. Der Bewerber war mit 71 Jahren bereits Rentner und hatte sich auf ein Stellenangebot einer deutschen Stadt beworben.
Da er bereits Rentner war und der geltende Tarifvertrag vorsah, dass Arbeitnehmer mit Erreichen des Rentenalters (Regelalter 67) ausscheiden,  erhielt er vom Personalamt der Stadt 
eine Absage mit der Begründung: Wir stellen keine Rentner ein ! 
Dagegen klage er am zuständigen Arbeitsgericht.
Das gab ihm RECHT und sprach ihm 3 Monatsgehälter als Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu.
Die Stadt ging in Berufung.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte das Urteil von der Sache her, reduzierte die Entschädigung allerdings auf 1 Monatsgehalt.
 
2. Der Bewerber war Chef - Koch, 57 Jahre alt, mit Ausbilderschein, aber auch mit einer 40 %tigen Behinderung wegen Bandscheibenschäden und Depressionen, er stammte aus Tunesien,
hatte jedoch auch einen deutschen Pass. Sein Bewerberfoto zeigte ihn als tiefgebräunten Berber, nach dem Foto war er eindeutig ein Südländer.
Das war wohl auch der Grund für mehrere gastronomische Betriebe ihm eine Absage zu schicken.
Beworben hatte er sich per EMAIL.
Die schnellste Absage kam nach 21 Minuten, ebenfalls per EMAIL.
Angeblich war die Stelle besetzt.
Eine Überprüfung der Absage ergab jedoch, dass diese Auskunft gelogen war, es wurde weiterhin ein Koch für diese Stelle gesucht.
Dagegen klagte der Koch am zuständigen Arbeitsgericht, was ihm 2 Monatsgehälter als Entschädigung zusprach.
 
3. Der Bewerber war Handwerker und wohnte teilweise in DE und in Polen.
Wenn er einen Job in DE hatte wohnte er für die Dauer der Beschäftigung in der Stadt, in der er arbeiten konnte.
Er bewarb sich per Mail mit seiner polnischen Adresse bei 10 deutschen Behörden um eine Stelle als Hausmeister.
Nur 2 Personalämter beantworteten seine Bewerbung.
Er verklagte 8 deutsche Städte wegen Diskriminierung und erhielt 8 Entschädigungen, 1 - 3 Monatsgehälter zugesprochen.
 
Entschädigungszahlungen aus derartigen Streitfällen sind steuerfrei.
Sie müssen nirgendwo angegeben werden.
 

 

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