Donnerstag, 19. Januar 2017

Die armen schwerbehinderten Bewerber

Schöne schöne Arbeitswelt - Arbeitgebermafia

Deutschland geht es so gut wie nie, die Zahl der Arbeitslosen ist so niedrig wie lange nicht.
Dass aber dabei 1 /3 der Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor arbeiten und teilweise das kleine Gehalt durch die Jobagentur aufstocken lassen müssen hängt niemand der Verantwortlichen gerne an die große Glocke.

Konzerne wie KIK mussten erst durch Klagen der Gewerkschaft dazu gezwungen werden den Mindestlohn zu zahlen.

Amazon kämpft um jeden Cent Lohn, regelmäßig gehen die Mitarbeiter in dem Versandlager Werne  in den Streik, um für bessere Bedingungen zu kämpfen.

Die Quote:
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen

Es gibt das Schwerbehindertenrecht, das die Zahlung einer Ausgleichsabgabe vorsieht.

Schwerbehinderte haben als Arbeitnehmer in den Betrieben gemäss SGB IX eine besondere Stellung, sie haben besondere Rechte

Aber : Nicht allen Arbeitgebern ist das RECHT.

Es aber  Arbeitgeber, Personalleiter , KollegInnen, denen das SGB IX und das AGG vollkommen egal sind.

Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerbern werden einfach ignoriert,
und ob da jetzt was von Schwerbehinderung steht oder nicht, ist doch alles Hupe. 

Schwerbehinderte kosten i. d. R. mehr Geld, sind öfter krank, haben mehr Urlaub, benötigen oftmals teure Hilfsmittel, leben ihren Schwerbehindertenstatus nach der Probezeit gerne mal aus.

Ja, welcher Chef, Kollege ... kennt das nicht? Es werden also auch schwerbehinderten Bewerbern, die das Anforderungsprofil 1000 %ig erfüllt haben und die ihre Schwerbehinderteneigenschaft gesetzeskonform in den Bewerbungsungerlagen angegeben haben, nicht eingeladen.

Einfach in der Hoffnung, dass die keine Entschädigunszahlungen geltend machen. 

Wenn die dann rummeckern werden die nachträglich eingeladen.

Und jeder weiß, an dieser Stelle dann wohl auch schon der Meckerer, dass diese nachträgliche Einladung den Fehler, nämlich das Nichteinladen, nicht heilt.

Dann, je nach EG und evtl. Verfahren, könnte es sehr teuer werden.

Aber günstiger, als einen schwerbehinderten einzustellen, der nach der Probezeit ständig krank ist!


Und ausserdem: 

Alle kommunalen Arbeitgeber sind für solche Klagen versichert, das bedeutet: 
Es ist dem Arbeitgeber oftmals einfach egal, ob eine Entschädigungszahlung an einen klagenden Bewerber gezahlt werden muss. Die Versicherungsprämie für die entsprechende Versicherung deckt das alles ab.

Am Ende zahlt also wieder der Steuerzahler für das rechtswidrige Verhalten des Arbeitgebers.

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