AGG - Unrecht 3 / 17
Die Stadt Wolfratshausen suchte per Stellenausschreibung in 2016 einen technischen Mitarbeiter für die Betreuung der Technik im Rathaus.
Es bewarben u.a. sich 2 Bewerber:
Bewerber 1 war 63 Jahre jung.
Bewerber 2 war 51 Jahre jung
Bewerber 1 erhielt gar keine Antwort auf seine eingereichte Bewerbung.
Auch 2 im 4 Wochen Abstand verschickte Nachfragen blieben unbeantwortet.
Bewerber 2 wurde zum Vorstellungstermin eingeladen, sagte den krankheitsbedingt ab, bat um einen Ersatztermin, der auch bewilligt wurde.
Da die Erkrankung länger andauerte verpasste er auch diesen Ersatztermin.
Auf schriftliche Nachfrage wurde ihm dann per Mail mitgeteilt, daß man sich für einen Bewerber entschieden hätte, dass die Stelle besetzt sei.
Die letzten Nachfragen von beiden Bewerbern erfolgten an einem Tag !
Am Folgetag, dem 26.01.2017 wurde die Stelle von der Stadtverwaltung Wolfratshausen neu in das Stellenportal Interamt.de eingestellt.
Eine Nachfrage bei der Redaktion von Interamt hat das bestätigt.
Diesmal geht die Ausschreibungsfrist bis zum 19.02.2017.
Die Stelle soll zum 1.07.2017 besetzt werden.
Ob der Bürgermeister Herr Klaus Heiliglechner wohl darüber informiert ist, was seine Mitarbeiter da so alles anstellen ?
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