Zeit ist Geld dachte sich wohl der Personaler einer Behörde in NRW.
Die am 3.2.2017 eingereichte Bewerbung eines schwerbehinderten Bewerbers wurde vom Arbeitgeber ihm bereits am 7.2.2017 schriftlich negativ beschieden.
Hier wäre es sicherlich interessant zu erfahren, wie viele schwerbehinderte Bewerber sich insgesamt auf die Stellenausschreibung mit einer Bewerbung gemeldet haben und in ähnlichem Eiltempo eine Absage erhalten haben.
Wir werden an der Behörde dranbleiben und demnächst weitere Erkenntnisse veröffentlichen.
Redaktion
Verein zur Umsetzung von Gleichbehandlung im Berufsleben - Information - Beratung - Hilfe - Unterstützung bei Diskriminierung am Arbeitsplatz und im Bewerbungsverfahren.
Seiten
- Startseite
- UNRECHT
- Fall des Monats
- Gesetze
- Urteile
- Mediathek
- Arbeitgeber
- Arbeitgebertricks
- Arbeitnehmerrechte
- Arbeitsrecht
- AGG - Merkblätter
- Klagen
- Vergleich
- Klagerecht
- Testing
- Testbewerber
- Anwalt
- Forum
- Veranstaltungen
- Bücher
- Presse
- Arbeit für Flüchtlinge
- Vorlesungen für Flüchtlinge
- Links
- Jobs / Praktikum
- Anzeigenmarkt
- Bau
- Impressum
Montag, 20. Februar 2017
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen