Verein zur Umsetzung von Gleichbehandlung im Berufsleben - Information - Beratung - Hilfe - Unterstützung bei Diskriminierung am Arbeitsplatz und im Bewerbungsverfahren.
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Samstag, 4. Februar 2017
Urteil des Arbeitsgerichtes Köln: Absage im öffentlichen Dienst: Bewerber haben Anspruch auf Begründung
Schreibt die öffentliche Hand eine Stelle aus, muss jeder Bewerber dieselbe Möglichkeit haben, den Job zu bekommen. Abgelehnte Bewerber haben außerdem einen Anspruch darauf zu erfahren, warum sie nicht berücksichtigt wurden. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln (Az.: 17 Ga 77/15).
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