Sonntag, 23. September 2018

Arbeitsrecht im Pflegedienst

In vielen ambulanten Pflegediensten wird die Fahrtzeit im Arbeitsvertrag nicht als Arbeitszeit anerkannt.
Das ist UNRECHT !


Hier gilt:

Arbeitnehmer, die keinen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen und von Kunde zu Kunde fahren, haben durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mittlerweile Gewissheit: Sowohl die Fahrzeit bis nach Hause, die nach dem letzten Kunden anfällt, als auch jene, die für den Weg zum ersten Auftraggeber des Tages benötigt wird, gilt als Arbeitszeit. Folglich muss der Arbeitgeber auch für diese Zeit eine Vergütung zahlen (Az. C-266/14).
Diese Regelung gilt im Arbeitsrecht jedoch nicht für Fahrten, die ein Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte zwischen dieser und seinem Wohnort zurücklegt. Die durch das Urteil festgesetzte Regelung bezüglich Fahrzeit und Arbeitszeit ist für Handwerker, Bauarbeiter und ähnlichen Berufe mit wechselndem Kundenstamm jedoch bedeutsam.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=10.09.2015&Aktenzeichen=C-266/14

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