Sonntag, 23. September 2018

Dürfen Macedonier hier arbeiten ???

Dürfen Pflegerinnen oder Krankenschwestern aus Mazedonien und Serbien in Deutschland arbeiten?


Ja, wenn ein Arbeitsvertrag vorgelegt wird.
Am besten man bewirbt sich in einem Krankenhaus oder Pflegebetrieb, wenn der bestätigt dass der Arbeitsplatz sonst nicht besetzt werden kann dürfte die Arbeitserlaubnis kein Problem sein.



Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrats bestimmt, dass Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien mit Wirkung ab 01.01.2016 eine Arbeitserlaubnis und damit auch eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommen können.

Der Antrag muss über die deutsche Botschaft im Heimatland gestellt werden. Erforderlich ist ein konkretes und verbindliches Arbeitsplatzangebot. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob es für die Stelle bevorrechtigte Arbeitsuchende aus Deutschland oder der EU gibt und ob der angebotene Verdienst üblich ist. Besondere Qualifikationen sind jedoch nicht erforderlich. Die Regelung ist befristet bis 31.12.2020.

Neben dieser neuen Regelung gibt es natürlich auch die bisherigen allgemeinen Zuwanderungsmöglichkeiten. So können etwa Personen mit einem Hochschulabschluss und einem entsprechenden Arbeitsplatzangebot eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch mit einer Berufsausbildung kann man eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn die Berufsqualifikation als mit einem deutschen Abschluss gleichwertig anerkannt wurde und es sich um einen Mangelberuf handelt.









Weitere Informationen gibt es hier:  anabin.kmk.org

Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden.



anabin

"anabin" stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

Anerkennung in Deutschland

Auf "Anerkennung in Deutschland" können Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen klären, ob sie einen offiziellen „Anerkennungsbescheid“ brauchen, um in ihrem Beruf in Deutschland arbeiten zu können.

BQ-Portal

Das "BQ-Portal" bietet Kammern und Unternehmen eine umfassende online Wissens- und Arbeitsplattform, um ausländische Berufsqualifikationen, denen als Referenzberuf in Deutschland ein bundesrechtlich geregelter dualer Aus- oder Fortbildungsabschluss zugrunde liegt, besser bewerten und einschätzen zu können.

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